Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kronenschild Entrepreneurial Consulting
Stand: Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Strategie-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen, die von Kronenschild Entrepreneurial Consulting (nachfolgend „Kronenschild“) erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Kronenschild anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Projektbeschreibung, der schriftlichen Vereinbarung oder der dokumentierten Kommunikation zwischen den Parteien.
(2) Die Beratung erfolgt auf Grundlage der Prinzipien des Lean Entrepreneurship: ressourcenschonend, iterativ und marktnah.
(3) Eine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg wird ausdrücklich nicht übernommen.
§ 3 Projektpauschale & Kündigung
(1) Bei pauschal vereinbarten Projekten ist eine Kündigung durch den Auftraggeber nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten ausschließlich unvermeidbare äußere Umstände (z. B. Todesfall, vollständige Betriebsaufgabe).
(2) Eine Änderung der Rechtsform (z. B. von GbR zu GmbH) gilt nicht als Betriebsaufgabe und berechtigt nicht zur Kündigung.
(3) Bei unberechtigter Kündigung ist der volle Projektpreis zu zahlen.
§ 4 Strategieautonomie & Methodenwahl
(1) Sobald ein Beratungsziel klar definiert wurde, überträgt der Auftraggeber Kronenschild das Recht, geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung eigenverantwortlich nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen und umzusetzen.
(2) Die Auswahl der Reihenfolge und Art der Maßnahmen liegt bei Kronenschild, solange sie objektiv zur Zielerreichung geeignet sind.
(3) Ein Abweichen von klassischen Reihenfolgen (z. B. Website nach Anzeigenkampagne) begründet keinen Mangel.
§ 5 Honorar, Mehraufwand & Freundschaftspreise
(1) Das Honorar wird pauschal oder nach Zeitaufwand gemäß individueller Vereinbarung berechnet.
(2) Bei pauschalen Projekten ist ein Wechsel zur Stundenabrechnung ausgeschlossen, es sei denn, der Leistungsumfang wird durch nachträgliche Wünsche des Auftraggebers erweitert.
(3) Freundschaftspreise oder Rabatte führen zu reduziertem Dokumentationsaufwand und eingeschränkter Nachbesserungspflicht.
§ 6 Gruppenberatung / Gesamtschuldnerische Haftung
Nehmen mehrere Personen oder Organisationen gemeinsam Beratungsleistungen in Anspruch, so gelten sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Alle Beteiligten haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des vollen Honorars.
§ 7 Mitwirkungspflichten & Fristverlängerung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verschieben sich alle Fristen entsprechend.
(3) Reaktionszeiten von mehr als 5 Werktagen berechtigen Kronenschild zur Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung.
§ 8 Kommunikation
(1) Die Kommunikation zur Projektabwicklung erfolgt über die von Kronenschild benannten Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Slack, WhatsApp Business).
(2) Anfragen und Entscheidungen, die über andere Kanäle oder in mündlicher Form erfolgen, gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
(3) Relevante Rückmeldungen des Auftraggebers gelten als erfolgt, wenn keine Antwort innerhalb von 5 Werktagen nach dokumentierter Anfrage erfolgt.
§ 9 Drittleistungen & Zusatzaufwände
(1) Externe Leistungen (z. B. Hosting, Druckkosten, Softwarelizenzen, Domainkosten, Leistungen Dritter) sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Kronenschild kann im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Drittleistungen beauftragen oder empfehlen.
(3) Zusatzaufwände durch kurzfristige Änderungswünsche oder nachträgliche Korrekturschleifen können gesondert abgerechnet werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt & Nutzungssperre
(1) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Unterlagen, Konzepte, Strategien und Materialien Eigentum von Kronenschild.
(2) Eine Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung ist erst nach vollständiger Bezahlung zulässig.
(3) Bei Zuwiderhandlung behält sich Kronenschild die Geltendmachung von Vertragsstrafen vor.
§ 11 Abtretung von Forderungen
Kronenschild ist berechtigt, Forderungen an Dritte (z. B. Inkassodienstleister oder Factorer) abzutreten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen Inhalte, auch über das Projektende hinaus.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Altötting, sofern gesetzlich zulässig.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung.
(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen Kronenschild Entrepreneurial Consulting und seinen Auftraggebern.
Hinweis: „Kronenschild Entrepreneurial Consulting“ ist eine geschäftliche Bezeichnung von Sebastian Miller. Es handelt sich nicht um eine eingetragene Firma im Handelsregister.